Lüftung Gesetze Pflichten

GESETZE UND PFLICHTEN

Das Gesetz verlangt Wärmedämmung und ­Lüftung.

Für Neubauten und auch bei Altbausanierungen schreibt der Gesetzgeber die Abdichtung der Gebäudehülle und eine starke Wärmedämmung vor.
Um die energetischen Vorteile dieser Bauweise  überhaupt nutzen zu können und Wärmeverluste und Feuchteschäden durch falsches Lüften zu vermeiden, wird in der DIN 1946-6 vom Planer verlangt, geeignete Lüftungsmaßnahmen vorzusehen.

So muss zum Beispiel ein Lüftungskonzept erstellt  werden, wenn u. a. im Ein- und Mehrfamilienhaus  mehr als ein Drittel der Fenster erneuert, bzw. im  Einfamilienhaus mehr als zehn Prozent der Dach­fläche saniert wird. Lüftungskonzepte werden von unseren geschulten Spezialisten erarbeitet.

Bewohner mit Lüftungsanlagen sind sehr zufrieden

In den Wohnobjekten mit Wohnraumlüftungsanlagen waren 87 % der Teilnehmer sehr zufrieden mit der Wohnsituation. Sie nahmen die Luftqualität deutlich positiver wahr – „frisch“, „angenehm“, „sauber“ – als die Bewohner in Objekten mit reiner Fensterlüftung. „Auch aus medizinischer Sicht werden Lüftungsanlagen befürwortet. Die Ergebnisse machen ersichtlich, dass Wohnraumlüftungsanlagen die Gesundheit und das Wohlbefinden – entgegen gängiger Meinungen – positiv beeinflussen. Raumluftqualität und klimatische Zufriedenheit werden messbar gesteigert“, sagt dazu Assoz.-Prof. Dl Dr. med. Hans-Peter Hutter, medizinischer Leiter der Studie und Oberarzt am Institut für Umwelthygiene der MedUni Wien.

Quelle: TGA 7–8/2014, www.innenraumanalytik.at

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