Anforderung an moderne Bad und Toilettenlüftungen
Veröffentlicht am 27.07.2020 von Jenny Petermann
Bei der Planung von Bädern und Toiletten wurde der Lüftung in der Vergangenheit wenig Beachtung geschenkt. In vielen Fällen wurde irgendein Ablüfter ohne jeden Anspruch eingebaut.
Im Zuge der Normen für Lüftungsanlagen sowie der Energiesparverordnung hat sich beim Thema Lüftung grundlegend vieles geändert. Der technische Anspruch an die Bad- und Toilettenlüftung ist erheblich gestiegen.
Grundsätzlich werden Bäder, Toiletten und Feuchträume in 2 Kategorien unterteilt.
Innenliegend, ohne Fenster und außenliegend, sprich mit Fenster.
Bei innenliegenden Bädern, Toiletten und Feuchträumen ohne Fenster ist das Thema Lüftung in der DIN 18017-3 „Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster“ geregelt. In erster Linie geht es um die Volumenströme der Abluft, die eingehalten werden müssen. Zum Einsatz kommen in der Regel spezielle Radialventilatoren die in den Feuchträumen installiert werden. Entlüftet wird dann über einen speziellen Kanal, der auf dem Dach oder an der Fassade endet.
Die lüftungstechnische Regelung für außenliegende Bäder, Toiletten und Feuchträume ist in der
DIN- 1946 „Lüftung von Wohnungen“ beschrieben. Auch hier ist die Einhaltung gewisser Abluftvolumenströme klar geregelt. Aus energetischer Sicht wird jedoch das Thema Wärmerückgewinnung zu einem immer wichtigeren Aspekt. Bei dezentralen Anlagen werden diese Feuchträume direkt über einen Ventilator in der Außenwand ent- oder auch belüftet.