Prüfung auf Lüftertechnische Maßnahmen
Veröffentlicht am 27.07.2020 von Jenny Petermann
Sollte eine Prüfung ergeben, dass lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind, muss eine Lüftungsplanung nach DIN 1946-6 als freie Lüftung oder als ventilatorgestütze Lüftung erfolgen.
Fakt ist: Unter dem Einfluss der EnEV macht Lüftung ohne Wärmerückgewinnung nicht wirklich Sinn. Und sie wird auch bei der Effizienz nicht angerechnet! Die EnEV ist die Energiesparverordnung vom 26.4.2009. Diese verlangt nach §6 Dichtheit und Mindestluftwechsel.